Betreuungsbehörde des Vogelsbergkreises

 
Anschrift:
Betreuungsbehörde des
Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Lauterbach

Telefon: 06641 977-2082, -2083, -2084, -2085
Fax:       06641 977-2080
E-Mail:   betreuungsbehoerde(at)vogelsbergkreis.de

 


Angebote: 
Aufgaben im Vorfeld von Betreuungen wie:

Hier steht ein Merkblatt zum Betreuungsrecht sowie ein Merkblatt zum Wahlrecht von Betreuten zur Verfügung.

Informationen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gibt es in dieser Broschüre.

Formular Vorsorgevollmacht (Quelle: Hess. Ministerium der Justiz)

Formular Patientenverfügung über HVD (Humanistischer Verein Deutschlands)

 

Kosten:
keine 
 

Selbstdarstellung:
Das Betreuungsrecht hat das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst. Gleichzeitig wurde der Begriff der "Entmündigung" abgeschafft.
Heute wird in jedem Einzelfall überprüft, welche Angelegenheiten ein Betroffener noch selbst regeln kann und wo er Unterstützung benötigt. Erst wenn andere Hilfsangebote nicht ausreichend vorhanden sind oder nicht organisiert werden können, kommt eine gesetzliche Betreuung in Betracht.
Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es im weitesten Sinne, den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl der Betroffenen in einem vormundschaftlichen Betreuungsverfahren Geltung zu verschaffen.
 

Links zum Thema:
http://wiki.btprax.de/Hauptseite (Online-Lexikon Betreuungsrecht)
Verlag Deutscher Verein (Buchempfehlung über Aufgaben und Pflichten handelnder Akteure in der Arbeit mit betreuten Personen)