Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist die für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständige Stelle. Sie ist damit auch erste Ansprechstelle für alle Fragen zu einem konkreten Einzelfall in diesen Bereichen (z.B. Aufenthaltsgenehmigung, Arbeitsgenehmigung, Visum, Integrations- / Sprachkurs).

 

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