Integrationsfachdienst-Vogelsberg (IFD) des Diakonischen Werkes Fulda

Stand: 01/2021

Ansprechpartner:
Burkhard Klug
Vogelsbergstraße 40
36341 Lauterbach
Tel: 0661/25017975
E-Mail: b.klug@diakonie-fulda.de
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung

Träger und Kontakt:
Diakonisches Werk Fulda
Heinrich-von-Bibra-Platz 14
36037 Fulda
Tel.: 0661/25017900
Fax: 0661-83 88 489
E-Mail: dw@diakonie-fulda.de

 

Internet:
www.diakonie-fulda.de
www.integrationsamt-hessen.de

 

Integrationsfachdienst (IFD)

Der Integrationsfachdienst ist  Fachberatungsstelle zum Thema Behinderung und Arbeit und hat die Aufgabe, die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sichern und zu fördern. Der Integrationsfachdienst handelt interessenneutral. Sein Ziel ist es, tragfähige Lösungen gemeinsam mit allen Beteiligten zu finden. Die Beratenden nutzen ihre weitreichenden Netzwerke, um bei Bedarf auch ander Unerstützer einzubinden. Die Beratenden im IFD unterliegen der Schweigepflicht.

Der Integratinsfachdienst arbeitet im Auftrag des LWV Hessen Integrationsamtes und der Reha-Träger.

Ganzheitliche Beratung

Die Dienstleistung des IFD besteht aus einer individuellen Beratung, die sowohl kurzzeitig als auch längerfristig sein kann. die Dienstleistung ist für Ratsuchende kostenlos.

Der IFD wird im Einzelfall durch das Integrationsamt oder einen Reha-Träger beauftragt. Er stellt auch den Kontakt zum Integrationsamt her, wenn weitere Maßnamen am Arbeitsplatz erforderlich sind.

 

Zielgruppen

Der Integrationsfachdienst berät

Service für Beschäftigte

Der IFD informiert, berät und unterstützt bei

Service für Arbeitgeber

Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Betriebliche Helfer/Ansprechpartner können sich mit ihren Fragen an den IFD wenden. Der IFD informiert, berät und unterstützt bei

Weitere Leistungen

Service für Arbeitslose Schwerbehinderte Menschen:

 

Der IFD kann im Auftrag des zuständigen Leistungsträgers (Reha-Träger, Arbeitsagentur oder Jobcenter) beraten und unterstützen, einen Arbeitsplatz zu finden.

Im Rahmen der Hessischen Perspektivprogramms HePAS kannn der IFD schwerbehinderte Menschen bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes unterstützen.

 

Alle Mitarbeiter des IFD sind an die Schweigepflicht gebunden. Konkrete Schritte unternehmen wir nur in Abscpachen mit den Ratsuchenden.