Begleitetes Wohnen in Familien

Stand: 07/20

Internet: http://www.vb-l.de/

Anschrift:
Vogelsberger Lebensräume
Fuldaer Str. 12
36341 Lauterbach

 

1.1 BEGLEITETES WOHNEN FÜR PSYCHISCH KRANKE MENSCHEN


Mitarbeiterin:

Silke Zante
E-Mail: s.zante(at)vb-l.de

 
Begleitetes Wohnen in Familien ermöglicht psychisch kranken Menschen eine ihren Bedürfnissen entsprechende familienbezogene und individuelle Lebensform. Ziel ist die soziale Integration und Verselbständigung.
Für ihre Betreuungsleistungen erhält die Familie ein monatliches Betreuungsentgelt. Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden zusätzlich erstattet.

An wen richtet sich das Angebot?

Das Angebot richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht oder nur teilweise selbstständig leben können und ansonsten stationäre Leistungen in Anspruch nehmen müssten.
In einer Gastfamilie aufgenommen werden können nur Menschen, die sich in keiner akuten Krankheitsphase befinden.
Das Begleitete Wohnen kommt für erwachsene Menschen im Sinne des § 53 SGB XII in Betracht, die nicht

  • allein in einer Wohnung bzw. im Betreuten Wohnen leben können,
  • von ihren Familien betreut werden (können) und
  • ansonsten stationär in einer Einrichtung versorgt werden müssten.

Die Gastfamilie

In Frage kommen Familien und vergleichbare Lebensgemeinschaften sowie Einzelpersonen.
Diese sollten "Laien" auf dem Gebiet der Versorgung des in Frage kommenden Personenkreises sein.
Die Familie soll den behinderten Menschen nicht nur beherbergen, sondern ihn in das familiäre Leben integrieren und ihn in seinem Bestreben nach Selbständigkeit fördern.
Dem neuen Bewohner oder der neuen Bewohnerin ist ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen.


Organisation und Begleitung

Interessierte Gastfamilien werden von unserem Team zu einem ausführlichen Gespräch eingeladen.
Über die räumlichen Gegebenheiten informieren sich unsere Mitarbeiter*Innen bei einem Hausbesuch.
Der behinderte Mensch und die Familie werden durch Fachkräfte des Trägers des Begleiteten Wohnens professionell in allen relevanten fachlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen beraten und unterstützt.

Dazu gehören insbesondere:

  • Gewährleistung der Betreuungskontinuität durch regelmäßige Hausbesuche und individuelle Beratung
  • Erstellung eines Hilfeplans und dessen Fortschreibung
  • Vermittlung ergänzender Hilfsangebote (bei Bedarf)
  • Die Familie kann sich in Krisensituationen jederzeit - auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten - an einen qualifizierten Ansprechpartner wenden

 


1.2. BEGLEITETES WOHNEN FÜR ABHÄNGIGKEITSERKRANKTE


Mitarbeiterin:

Christine Müller-Wolff
Telefon: 06631 91183-18
E-Mail:  c.mueller-wolff(at)vb-l.de


Begleitetes Wohnen in Familien ist eine ambulante Betreuungsform, die es erwachsenen abhängigkeitserkrankten Menschen ermöglicht, außerhalb einer stationären Einrichtung an einem normalen Lebensalltag in einer Gastfamilie teilzunehmen. Ziel ist es, die Klientinnen und Klienten zu einem Leben in größtmöglicher Eigenständigkeit und Selbstbestimmung in allen persönlichen, beruflichen und sozialen Bereichen hinzuführen.

An wen richtet sich dieses Angebot?

Das Begleitete Wohnen kommt für erwachsene Menschen im Sinne des § 53 SGB XII in Betracht, die nicht
allein in einer Wohnung bzw. im Betreuten Wohnen leben können, von ihren Familien betreut werden (können)
und ansonsten stationär in einer Einrichtung versorgt werden müssten.

Das Angebot gilt auch für suchtkranke Menschen, die bereits in stationären Einrichtungen leben und dieser Form der Hilfe nicht (mehr) bedürfen.

Das Begleitete Wohnen in Familien für Abhängigkeitserkrankte der Vogelsberger Lebensräume und der Suchthilfe  ist ein Angebot für

  • abhängigkeitskranke Männer und Frauen, unabhängig von ihren Suchtstoffen,
  • Menschen mit Doppeldiagnosen und
  • chronisch mehrfach beeinträchtigte abhängigkeitskranke Menschen,
    die eine Abstinenzentscheidung getroffen haben.

 

Die Gastfamilien

Das Begleitete Wohnen in Familien nutzt das individuelle Potential einer privaten Lebensgemeinschaft zur Betreuung, Beheimatung und Rehabilitation von suchtkranken Menschen.

Die Gastfamilie soll den anhängigkeitskranken Menschen nicht nur beherbergen, sondern ihn in seiner Entwicklung zu mehr Selbständigkeit fördern und in die Familie integrieren. Dazu gehört dessen Einbeziehung in den Familienalltag, z. B. durch die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten.
Die Familie kann das neue Familienmitglied im üblichen familiären Rahmen an hauswirtschaftlichen Arbeiten beteiligen, soweit sie bzw. er dazu in der Lage ist.

Welche Leistungen werden angeboten?

Die Familie und der Gast werden durch Fachkräfte in allen relevanten fachlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen beraten und unterstützt.

Dazu gehört:

  • Regelmäßige qualifizierte Beratung in Form von Hausbesuchen
  • Gewährleistung der Betreuungskontinuität durch zugeordnete Ansprechpartner
  • Erstellung eines individuellen Kriseninterventionsplans bei Rückfall der schriftlich vereinbart wird und Teil des Betreuungsvertrages ist.
  • Enge Zusammenarbeit mit einem psychiatrischen Krankenhaus, dass über Erfahrungen mit Abhängigkeitserkrankten verfügt
  • Vermittlung ergänzender Hilfsangebote, insbesondere Maßnahmen zur Tagesstruktur
  • Erstellung eines Integrierten Behandlungs-/Rehabilitationsplanes (IBRP) und dessen Fortschreibung
  • Förderung der Ressourcen des Gastes sowie der Familie
  • Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Kostenträger, Familie, behindertem Menschen und dessen gesetzlichen Vertreter
  • Krisenintervention, telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr
  • Regelmäßige Teilnahme an Supervision
  • Dokumentation im Einzelfall und nach Ziffer 10 der Richtlinien BWF
  • Vorstellung in der HPK

 

Kosten

Die Kosten des Begleiteten Wohnens übernimmt auf Antrag und bei Zuständigkeit der überörtliche Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII oder der zuständige örtliche Sozialhilfeträger.
Das eigene Einkommen und Vermögen der betroffenen Personen wird wie üblich bei Inanspruchnahme von Sozialhilfemitteln in die Berechnung miteinbezogen.
Die finanziellen Aufwendungen bestehen zu gleichen Teilen aus dem Betreuungsgeld für die Gastfamilie und die Betreuungseinrichtung. Hinzu kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt für den Betroffenen, die  Bekleidungspauschale und die Mietkostenpauschale. 
Die Höhe der einzelnen Beträge wird jährlich den aktuellen Bestimmungen und Vorschriften angepasst.